Kantonaler Richtplan – Die Anpassung Klima und Umwelt wird öffentlich aufgelegt

Mit dem Klimawandel entstehen neue räumliche Herausforderungen. Aus diesem Grund wird der kantonale Richtplan bezüglich der Themen Klima und Umwelt angepasst. Neu sind im Richtplan unter anderem der Umgang mit Hitze und Regenwasser im städtischen Raum und die Ziele der Klimaschutzstrategie integriert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Sachbereiche Natur und Landschaft sowie Ver- und Entsorgung aktualisiert. Die Bevölkerung ist eingeladen, im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung bis zum 30. Juni 2024 Anregungen und Bemerkungen zu den Anpassungen einzureichen.

Der Klimawandel mit seinen räumlichen Auswirkungen stellt die Kantone und Kommunen vor grosse Herausforderungen. Er akzentuiert die bereits bestehenden Flächenkonkurrenzen und Ressourcenkonflikte und erhöht den Bedarf für Interessenabwägungen. Aufgrund seiner Ausrichtung auf einen mittelfristigen Zeitraum – im kantonalen Richtplan wird die räumliche Entwicklung bis ins Jahr 2035 abgebildet – und der gesamtkantonalen Abdeckung ist der kantonale Richtplan geeignet, die raumrelevanten Fragen des Klimawandels zu behandeln. Die räumlichen Strategien aus der Klimaschutzstrategie, die Ende September 2023 verabschiedet wurde, sowie kantonal bedeutsame Aussagen aus dem Stadtklimakonzept sind neu im gesamtkantonalen Richtplan enthalten. 

Aufgrund der hohen Bedeutung der Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Klimawandel wurde dieses Sachgebiet gesamthaft überprüft. Neben der Überarbeitung der bestehenden Objektblätter wurden neu die Themen Biotopverbund, Wildtierkorridore und Boden in den Richtplan aufgenommen. Zudem wurde das Sachgebiet Ver- und Entsorgung aufgrund der hohen Bedeutung der darin enthaltenen Sachthemen gesamthaft überarbeitet. So zum Beispiel im Bereich Energie, in dem in den letzten Jahren weitreichende Änderungen auf nationaler und kantonaler Ebene vorgenommen wurden. Auch der Umgang mit Regenwasser nach dem Schwammstadtprinzip und das Thema Kreislaufwirtschaft werden im Richtplan thematisiert.

Die genannten Unterlagen werden vom 26. März bis 30. Juni 2024 öffentlich aufgelegt. Interessierte sind eingeladen, ihre Anregungen und Bemerkungen beim Bau- und Verkehrsdepartement einzureichen. Neu können die Stellungnahmen zum kantonalen Richtplan online eingereicht werden. Die eingehenden Anregungen und Bemerkungen werden geprüft und eingearbeitet. Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat die Anpassungen des Richtplans Ende 2024 verabschieden wird.

Was ist der kantonale Richtplan?
Der kantonale Richtplan ist das übergeordnete behördenverbindliche Raumplanungsinstrument des Kantons. Er setzt sich zusammen aus einer Karte, die kantonal relevante Projekte verortet, Objektblättern sowie einem Text zu räumlichen Sachthemen. Der Richtplan wird regelmässig aktualisiert. Der kantonale Richtplan wird in Basel-Stadt vom Regierungsrat erlassen und dem Bund zur Genehmigung vorgelegt. Mit Erlass durch den Regierungsrat ist der Richtplan für die Behörden des Kantons Basel-Stadt verbindlich. Für den Bund und die Nachbarkantone wird er verbindlich, sobald er vom Bund genehmigt ist.

Hinweise:

Vom 26. März bis 30. Juni 2024, liegen die Entwürfe öffentlich auf. Elektronisch sind die Unterlagen während der Planauflage unter www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen abrufbar. Telefonische Anfragen werden in der genannten Zeitspanne unter der Nummer 061 267 92 25 entgegengenommen.

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