Bedenkliche Chlorparaffine in Kunststoffgegenständen

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat eine nationale Kampagne zu kurzkettigen Chlorparaffinen in Kunststoff koordiniert. Diese kommen in vielen Kunststoffprodukten zum Einsatz, machen sie flexibel und elastisch, sind aber auch toxisch und umweltschädlich. Von den 144 erhobenen Produkten enthielten 25 (17%) mehr als die tolerierten 0,15 Prozent kurzkettige Chlorparaffine.

Chlorparaffine bestehen aus komplexen Gemischen von gesättigten und unverzweigten, polychlorierten Kohlenwasserstoffen mit 10 bis 30 Kohlenstoffatomen. Sie werden analog zu Phthalate in vielen Kunststoffprodukten eingesetzt, machen diese flexibel und elastisch sind aber toxisch und umweltschädlich. Die kurzkettigen Chlorparaffine (short-chain, SCCP) haben eine Kettenlänge von C10-C13, sind am bedenklichsten und in Kunststoffgegenständen in Gehalten über 0,15 Prozent verboten.

Insgesamt wurden 144 Gegenstände aus neun Kantonen sowie dem Fürstentum Liechtenstein auf Chlorparaffine untersucht. Die Produkte wurden im Rahmen der nationalen Kampagne zu Phthalaten 2021 erhoben und umfassten ein breites Sortiment aus Haushaltartikeln, Verpackungsmaterialien, Sportartikeln, Elektronikgeräten sowie Artikeln für das Heimwerken. Die Proben wurden mehrheitlich im Detailhandel erhoben. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat die erhobenen Kunststoffgegenstände mittels GC-ECD auf das Vorhandensein von Chlorparaffinen voruntersucht. Die 36 Gegenstände, die mit diesem Screening positiv waren, wurden zur genaueren Analyse der Empa (www.empa.ch) zugestellt. Die Resultate der Empa hat das Kantonalen Laboratorium erst im Herbst 2023 erhalten, weil die Methodenentwicklung zur quantitativen Bestimmung von Chlorparaffinen aufwändig war.

In 25 der Proben fand die Empa kurzkettige Chlorparaffine (SCCP) in Konzentrationen von >0,15 Gewichtsprozent. In allen Proben, die Chlorparaffine enthielten, überwogen jedoch die mittelkettigen Chlorparaffine (MCCP), welche noch nicht verboten sind.

Auf sofortige Verkaufsverbote wurde wegen des grossen zeitlichen Abstands zur Probenahme verzichtet. Betroffene Firmen wurden aber aufgefordert, Stellung zum gesetzeskonformen Umgang mit dem SCCP in Gegenständen zu nehmen und allgemeine Massnahmen zur Verbesserung der Selbstkontrolle darzulegen. Insgesamt 18 Produkte mit zu viel SCCP waren offensichtlich nicht geeignet für den Schweizer Markt, da sie bereits anlässlich der Phthalatkampagne 2021 aus dem Verkauf genommen wurden.

Aufgrund der Ergebnisse geht das Kantonale Laboratorium davon aus, dass Produzenten von SCCP auf die längerkettigen MCCP umgestiegen sind. Es wird erwartet, dass die MCCP per Ende 2026 analog zu den SCCP verboten werden. Bei einer Umsetzung des Verbots von MCCP werden die kantonalen Vollzugsbehörden gefordert sein, diese erweiterte Beschränkung zu kontrollieren und umzusetzen.

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