Jedes dritte Gefahrgutfahrzeug mit Mängeln

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei 48 Gefahrgutfahrzeuge kontrolliert. Fünfzehn Fahrzeugen waren zu beanstanden.

Bei den 48 kontrollierten Fahrzeugen mit Gefahrgut handelte es sich um 32 Fahrzeuge mit Versandstücken und 16 Tankfahrzeuge. Die Fahrzeuge waren mehrheitlich in der Schweiz, in Deutschland, Frankreich, Polen und Rumänien registriert.

Fünfzehn der kontrollierten Fahrzeuge wurden beanstandet. In fünf Fällen waren die Mängel so gravierend, dass eine Weiterfahrt nicht toleriert werden konnte. Bei Fahrzeugen mit Stückgut wurde bei vier Fahrzeugen die Handhabung und Verstauung der Gefahrgutladung beanstandet. Eine ungenügende Ladungssicherung ist besonders bedenklich, da Versandstücke während dem Transport beschädigt werden können, was zu einem Auslaufen von gefährlichen Stoffen führen kann. Im Vergleich zu den letzten Jahren ist in diesem Bereich ein Verbesserungstrend zu erkennen.

Mangelhafte Ladungssicherung ist oft die Ursache von Havarien und Unfällen mit gefährlichen Gütern im Strassenverkehr. Oft wird als Erklärung für eine mangelhafte Ladungssicherung an-geführt, es bestehe für die Chauffeure ein grosser Zeit- und Konkurrenzdruck. Entsprechend müssen deshalb alle Beteiligten – Versender, Beförderer, Chauffeure und Empfänger – bewusst daran arbeiten, dass der Wettbewerb nicht über die Sicherheit von Personal, Bevölkerung und Umwelt ausgetragen wird. Das Transportgewerbe ist angesichts der hohen Zahl von Beanstandungen in der Pflicht, aktiver gegen das Tolerieren und Wegschauen bei Missständen bei der Ladungssicherung vorzugehen.

Die Kantonspolizei trifft die notwendigen Massnahmen, d.h. die Fahrzeugführer müssen die Mängel vor Ort beheben. Eine allfällige Busse wird auf Verzeigung der Kantonspolizei durch die Staatsanwaltschaft ausgesprochen. In der Regel wird in Fällen, bei denen schweizerische Transportunternehmen involviert sind, gegen den Fahrzeugführer sowie gegen andere Betroffene strafrechtlich ermittelt. Wenn möglich und im Rahmen der Verhältnismässigkeit werden Verstösse, die im Ausland ansässige Personen betreffen, mittels Rechtshilfegesuchen erledigt. Gefährdet ein Führer eines Fahrzeuges durch schwerwiegende oder wiederholte Verstösse die Sicherheit der Gefahrguttransporte, so meldet die Kantonspolizei Basel-Stadt diese Tatbestände den zuständigen Behörden des Staates, in dem das Fahrzeug zugelassen ist oder das Unternehmen seinen Sitz hat.

Die hohe Beanstandungsquote unterstreicht die Wichtigkeit der Schwerverkehrskontrollen. Sie werden deshalb in Zusammenarbeit mit der Polizei weitergeführt.

 

Kontrolle des Gefahrgut-Schwerverkehrs

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