Jahresbericht 2017

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat seinen Jahresbericht 2017 publiziert. Schwerpunkte im vergangenen Jahr waren die Produktesicherheit von Kosmetika, Lebensmitteln und Chemikalien oder die Betriebshygiene von baselstädtischen Lebensmittelbetrieben, um nur einige zu nennen.

Das Kantonale Laboratorium kontrolliert unter anderem die Einhaltung des Lebensmittelrechts in den Lebensmittelbetrieben mittels Inspektionen vor Ort. Gesamthaft genügten im vergangenen Jahr 94 Prozent der 3'100 beurteilten Betriebe im Kanton den lebensmittelrechtlichen Anforderungen, während 6 Prozent der beurteilten Betriebe ungenügend waren. Das risikobasierte Kontrollsystem sieht häufigere Kontrollen in mangelhaften Betrieben vor und ist somit ein wirkungsvolles Instrument für die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit.

Im Bereich Produktkontrolle hat das Kantonslabor 4800 Proben untersucht, wovon rund jede zehnte Probe nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprach und beanstandet werden musste. Hauptbeanstandungsgründe bei Lebensmitteln waren die mikrobielle Hygiene, bei Gebrauchsgegenständen, insbesondere bei Kosmetika, die Zusammensetzung.

Drei Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich des Kantonalen Laboratoriums:

  • Schwerpunkt unserer Überwachung von Kosmetika waren im vergangenen Jahr Untersuchungen an Nagellacken. Von insgesamt 87 untersuchten Nagellacken erwiesen sich 35 als nicht konform, wobei in 22 Fällen ein Verkaufsverbot oder der freiwillige Marktrückzug durch die betroffenen Firmen die Folge war. Weiter haben wir Hautpflegeprodukte aus dem Bereich „Naturkosmetik“ auf phototoxische Furocumarine untersucht. UV-Licht verwandelt Furocumarine zum Teil in Stoffe, welche zu Hautverbrennungen führen. Unsere Kontrolle an 37 Proben zeigte, dass Furocumarine in der Hälfte aller erhobenen Proben nachweisbar waren. Bei neun Proben war der Summengehalt über dem Höchstwert, wobei drei Produkte diesen massiv überschritten und mit einem Verkaufsverbot belegt wurden.
  • Im Bereich der Chemikalienkontrolle waren 43 von 58 kontrollierten Produkten und 40 von 44 kontrollierten Betrieben zu beanstanden. Bei neun Produkten musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden. Hauptbeanstandungsgründe bei den untersuchten Produkten waren die Anwesenheit von verbotenen Inhaltsstoffen, fehlende Zulassung, nicht korrekte Einstufung, sowie Kennzeichnungsmängel. Die Resultate unserer Kontrollen im Chemikalienbereich weisen auf eine schlechte Wahrnehmung der Selbstkontrolle hin, welche als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Chemikalien gilt.
  • Im März 2017 verfügte das Kantonale Laboratorium die Öffnung der Tiefenbohrung Basel-1 infolge erhöhter Seismizität im Bereich des 2006 stimulierten Geothermie-Reservoirs. Im Umkreis des 2011 verschlossenen Bohrlochs war es im Vorfeld zu einer markanten Zunahme von Mikroerdbeben gekommen. Die Verfügung erfolgte, um die Wahrscheinlichkeit eines für die Bevölkerung spürbaren Bebens zu verringern. Das stärkste, seit Herbst 2016 festgestellte Ereignis hatte eine Magnitude von 1.9. Etwa ab einer Magnitude von 2.5 sind Erdbeben für Menschen spürbar. Die Eigentümerin der Bohrung, die Industrielle Werke Basel (IWB), senkten den Druck in der Folge bis Ende Oktober in mehreren Schritten auf 0 Bar. Die Seismizität hat sich in der Zwischenzeit deutlich verringert.

Jahresbericht 2017

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