Zahnbleichmittel entsprechen den rechtlichen Vorschriften

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Zahnbleichmittel auf Wasserstoffperoxid, Konservierungsstoffe und Warnhinweise untersucht. Alle sieben untersuchten Proben entsprachen den rechtlichen Vorgaben.

Sieben Zahnpflegeprodukte wurden in Warenhäusern und Drogerien erhoben. Dabei handelte es sich um Mundspülungen, Zahntropfen und Zahnbleichmittel. Bei einem Zahnbleichmittel wurde ein Wasserstoffperoxidgehalt höher als 0.1% deklariert.

Bei diesem Produkt, einem Bleaching-Strip mit 4.6% Wasserstoffperoxid, war Wasserstoffperoxid korrekt deklariert. Dieses Produkt darf jedoch aufgrund der Änderung des Lebensmittelrechts nach Ablauf der Übergangsfrist vom 30. April 2018 nicht mehr direkt an Privatpersonen abgegeben werden. Ein “Bleich-Schnee“ enthielt 0.08% Wasserstoffperoxid und damit wie auf der Verpackung angegeben weniger als 0.1% Wasserstoffperoxid. Eine aufhellende Zahnspüllösung sollte gemäss Inhaltsstoff-Liste den Wirkstoff Phthalimido peroxycaproic acid enthalten, sogenannte Zahntropfen den Wirkstoff Zink Peroxide. Bei beiden Produkten konnte nicht zweifelsfrei freigesetztes Wasserstoffperoxid nachgewiesen werden. Drei weitere Produkte waren wie deklariert wasserstoffperoxidfrei.

Die in den untersuchten Produkten nachgewiesenen Konservierungsstoffe Benzoesäure, Sorbinsäure, Diazolidinyl Urea, Methylparaben und Benzylalkohol waren korrekt deklariert. Keines der Produkte enthielt nicht deklarierte UV-aktive Duft- oder Farbstoffe.

Erfreulicherweise musste kein Produkt wegen verbotener Stoffe oder Grenzwertüberschreitungen beanstandet werden. Die Inhaltsstoffe wie auch die Warnhinweise waren korrekt aufgeführt.

Der Markt wird in einigen Jahren auf die Einhaltung der neuen Gesetzgebung (keine frei verkäuflichen Produkte mit mehr als 0.1% Wasserstoffperoxid) überprüft werden.

Infobox

Strahlend weisse Zähne sind in Mode. Während weissende Zahnpasten oder Zahnspülungen bestenfalls einen bestehenden Belag entfernen und die natürliche Farbe der Zähne zum Vorschein bringen können, sind Zahnbleichmittel auf Wasserstoffperoxid-Basis in der Lage, Zähne zu bleichen. Unabhängig von den eingesetzten Wirkstoffen beruht die Wirkung dieser Produkte auf der Freisetzung des stark oxidierenden Stoffes Wasserstoffperoxid.

Je nach Wasserstoffperoxidkonzentrationen, Dauer und Häufigkeit der Anwendung können Zahnbleichmittel zu Nebenwirkungen führen und die Gesundheit beeinträchtigen. Zahnempfindlichkeit und Reizungen im Mundraum können auftreten. Die Oberflächen von Füllungen und anderen Zahnersatzmaterialien können angegriffen werden. Zudem kann Wasserstoffperoxid unter bestimmten Voraussetzungen schwach krebsfördernd wirken. Tabakkonsum, Alkoholmissbrauch und bestimmte genetische Veranlagungen erhöhen das Risiko, Krebs im Mundraum zu entwickeln. Wasserstoffperoxid kann daher dieses Risiko weiter erhöhen, insbesondere bei wiederholter Anwendung.

Bericht Zahnbleichmittel / Wasserstoffperoxid, Konservierungsstoffe, Warnhinweise

 

 

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