Spitalversorgung

Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) kommt den Kantonen die Planungskompetenz im Bereich der stationären Spitalversorgung zu. Als Regulator übt der Kanton die Aufsicht über die Spitäler aus und plant die bedarfsgerechte Versorgung der baselstädtischen Bevölkerung mit stationären Spitalleistungen.

Der Kanton erstellt durch Vergabe von Leistungsaufträgen eine Spitalliste. Dabei berücksichtigt er öffentliche und private Spitäler gleichermassen. Über Anpassungen sorgt der Kanton dafür, dass die medizinisch hochstehende und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der baselstädtischen Wohnbevölkerung sichergestellt ist.

Weiterführende allgemeine Informationen zur Spitalplanung finden Sie auf der Website des Bereichs Gesundheitsversorgung.

Ein schweizweit beachteter Meilenstein

Am 10. Februar 2019 hat die Bevölkerung beider Basel den Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung angenommen. Ziel dieses Staatsvertrages ist es, dass die beiden Basel ab 2021 gleichlautende Spitallisten führen und die Spitalplanung in den beiden Kantonen gemeinsam steuern.

Am 4. September 2019 haben die beiden Gesundheitsdirektoren das Bewerbungsverfahren für die gleichlautenden Spitallisten eröffnet. Am 27. Mai 2021 schliesslich haben sie die gleichlautenden Spitallisten beider Kantone für die Jahre 2021 bis 2025 präsentiert, die in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind.